UG in LTD wandeln
Eine direkte Umwandlung einer UG (haftungsbeschränkt) in eine englische Ltd (Limited) ist rechtlich nicht möglich, da es sich hierbei um zwei völlig unterschiedliche Rechtsformen in verschiedenen Rechtssystemen handelt. Stattdessen kann die Umwandlung durch eine grenzüberschreitende Umstrukturierung erfolgen, wobei die UG aufgelöst und das Unternehmen in Form einer Ltd im Vereinigten Königreich neu gegründet wird.
Vorgehensweise für eine Umstrukturierung

- Gründung einer englischen Limited (Ltd):
- Eine Ltd kann in England gegründet werden, unabhängig davon, wo die Geschäftsaktivitäten stattfinden. Dazu sind ein oder mehrere Gesellschafter und ein Mindestkapital von 1 Pfund erforderlich.
- Die Registrierung erfolgt über das britische Handelsregister (Companies House).
- Übertragung des Unternehmensvermögens:
- Das Vermögen, die Rechte und die Verpflichtungen der UG müssen auf die neu gegründete Ltd übertragen werden. Dies geschieht in der Regel durch eine Vermögensübertragung oder einen Kaufvertrag zwischen der UG und der Ltd.
- Auflösung der UG:
- Nach der erfolgreichen Übertragung des Vermögens und der Geschäftstätigkeit wird die UG in Deutschland aufgelöst und aus dem Handelsregister gelöscht.
- Sitz der Ltd in Deutschland (optional):
- Eine englische Ltd kann ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben. Sie wird dann wie eine Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht behandelt. Allerdings hat sich die rechtliche Situation seit dem Brexit verändert.
Wichtige rechtliche und steuerliche Aspekte UG in LTD wandeln
- Rechtslage nach dem Brexit:
- Seit dem Brexit gilt die Ltd, deren tatsächlicher Verwaltungssitz in Deutschland liegt, nicht mehr automatisch als Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht. Sie wird rechtlich wie eine Personengesellschaft (z. B. OHG oder GbR) behandelt, was mit einer persönlichen Haftung der Gesellschafter verbunden sein kann.
- Um dies zu vermeiden, wird häufig empfohlen, die Gesellschaft als deutsche GmbH neu zu gründen oder den Verwaltungssitz tatsächlich in Großbritannien zu belassen.
- Steuern:
- Eine Ltd unterliegt der britischen Körperschaftsteuer, sofern sie ihren Verwaltungssitz in Großbritannien hat.
- Wenn die Ltd in Deutschland tätig ist, unterliegt sie der deutschen Besteuerung.
- Haftung:
- Die Ltd bietet in Großbritannien eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Sollte der Verwaltungssitz jedoch in Deutschland liegen, könnte die Haftungsbeschränkung durch das deutsche Recht eingeschränkt werden.
- Gründungskosten und Verwaltung:
- Die Gründung einer Ltd in Großbritannien ist kostengünstig und unkompliziert.
- Allerdings muss die Ltd regelmäßig Berichte und Steuererklärungen in Großbritannien einreichen, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.
Alternativen zur UG in LTD wandeln
- Umwandlung in eine GmbH: Die UG kann durch einen Formwechsel gemäß Umwandlungsgesetz in eine GmbH umgewandelt werden. Das ist rechtlich einfacher und bietet die gleichen Haftungsvorteile wie die Ltd.
- Internationale Tochtergesellschaft: Statt die UG komplett aufzulösen, könnte eine Ltd als Tochtergesellschaft gegründet werden, um international tätig zu werden.
Fazit
Die UG in LTD wandeln erfordert die Neugründung der Ltd und eine Vermögensübertragung. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten nach dem Brexit ist dieser Weg jedoch mit Risiken und bürokratischen Hürden verbunden. Für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, ist oft die Umwandlung der UG in eine GmbH die bessere Option.
Eine genaue Beratung für UG in LTD wandeln durch einen Anwalt oder Steuerberater wird dringend empfohlen.
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